Haters gonna hate? Nein!

Wehr dich gegen Beleidigungen, Revenge Porn,  und Drohungen gegen deine Person: Lass Hater zahlen.

Lass Hater zahlen!

Hater anzeigen

Nutze unseren kostenfreien Strafanzeigen-Generator und zeige Hatespeech, Verleumdungen und Beleidigungen bei deiner örtlichen Polizeidienststelle an. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn du die Täter*innnen nicht kennst.

Schritt 1

Q

Mache Hass zu Geld

Kennst du die Identität der Täter*innen bereits oder hat die Polizei diese ermittelt, fordern wir außergerichtlich zur Unterlassung und ggf. Schmerzensgeld auf. Unsere Gebühren verlangen wir von den Täter*innen ein – du zahlst vorab nur einen Eigenanteil von 25 €.

Schritt 2

Nicht verzagen, einfach Klagen!

Werden deine Ansprüche außergerichtlich nicht erfüllt, klagen wir für dich – wenn du es möchtest, bis in die letzte Instanz. Über die Kosten klären wir dich vorher transparent auf – damit es keine bösen Überraschungen gibt. 

Schritt 3

Was ist nicht okay?

Bedrohung

Dir oder Menschen die dir nahestehen wird ein Übel angedroht (Tod, Vergewaltigung, körperliche Gewalt). Drohnungen erfolgen häufig auf Social Media Plattformen.

Revenge Porn

Von dir werden pornografische Videos oder Bilder oder solche, auf denen du nackt bist als Racheakt im Internet veröffentlicht – häufig nach dem Ende einer intimen Beziehung.

Beleidigung

Du wirst herabgewürdigt mit Schmähbegriffen oder mit sexistischen oder rassistischen Sprüchen beschimpft. Beleidigungen erfolgen häufig auf Social Media Plattformen.

Verleumdung

Über dich werden öffentlich Informationen verbreitet, die unwahr sind und dich diskreditieren. Bspw. wird dir unterstellt, du seist Straftäter*in oder Ähnliches.

Was Gerichte sagen

Verletzung d. allg. Persönlichkeitsrechts

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH begründet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

(BGH v. 24.11.2009,VI ZR 219/08)

360 € Schmerzensgeld

Eine Frau beschimpfte ihre dunkelhäutige Nachbarin mit üblen Ausdrücken wie „schwarzer Affe“ und „N*pack“. 

(AG Schwäbisch Hall (1995), Az. 1 C 824/94)

10.000 € Schmerzensgeld

Zudem äußerte er in Bezug auf den Kläger unter anderem “verfickter … ”, “Bastard”, “Idiot”, “Ich ficke ihn”. An diesem Konzert nahmen mindestens 900 Personen teil. Am folgenden Tag gab der Beklagte ein Konzert in Freiburg vor mindestens 800 Zuschauern, auf denen er sich ähnlich über den Kläger äußerte und die Bezeichnungen “das blöde Arschloch”, “dieser verfickte … ”, “scheiß … ” sowie “Du bist doch krank im Kopf” verwendete.

(LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011 – 27 O 393/11)

23.000 € Schmerzensgeld

Nach Beendigung der Beziehung versuchte der Beklagte zunächst noch bis Mitte Februar 2003, die Klägerin wieder für sich zu gewinnen. Als dies misslang, stellte er über “…” die drei Fotos von der Klägerin mit der Bezeichnung “X.jpg” auf einer Tauschbörse ins Internet, nachdem er sie derart bearbeitet hatte, dass in der linken oberen Ecke in roter Schrift Name, vollständige Postanschrift und Telefonnummer der Klägerin eingeblendet wurden und in der rechten oberen Ecke das Wort “… danach!”.

(LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006 – 4 O 251/05)

FAQ

Wieviel Schmerzensgeld bekomme ich?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt es Schmerzensgeld für Verletzungen deines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, wenn wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

Die Höhe des Schmerzensgeld ist von vielen Faktoren abhängig: Schmerzensgeld erhöhend wirken sich bspw. die Reichweite der Verletzung aus, dh ob du bspw. öffentlich beleidigt wurdest oder „nur“ in privater Kommunikation. Relevant ist auch die Schwere der Verletzung und die Folgen für dich: Wirst du bspw. krank, verlierst deine Arbeitsstelle oder musst du umziehen, ist dein Anspruch höher.

Bei einfachen Beleidigungen kann es sein, dass du gar kein Schmerzensgeld bekommst: Zuweilen sind Gerichte bspw. der Auffassung, dass eine Ehrverletzung genügend „gesühnt“ sei, wenn gegen die Täter*innen bereits ein Strafurteil ergangen ist. Unabhängig vom Anspruch auf ein Schmerzensgeld ist dein Unterlassungsanspruch – und die Vertragsstrafe, falls die Täter*innen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen.

Warum soll ich Unterlassung verlangen?

In Schritt 2 fordern wir die Täter*innen zur Abgabe einer sogenannten strafbewährten Unterlassungserklärung auf.

Hiermit verpflichten sich die Täter*innen, das verletztende Verhalten in Zukunft zu unterlassen, also bspw. bestimmte Aussagen oder Fotografien nicht mehr zu verbreiten.

Verstoßen sie in Zukunft gegen diese Verpflichtung, müssen sie dir für jede Verletzung eine Geldstrafe zahlen – unabhängig davon, ob ein Schmerzensgeld verlangt werden könnte.

Wieviel kostet mich eine Strafanzeige (Schritt 1)?

Das Erstellen einer Strafanzeige (Schritt 1) ist völlig kostenfrei. Um das Versenden (Porto und Briefumschlag) musst du dich aber selbst kümmern. Auch von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft fallen für dich keinerlei Kosten an.

Wieviel kostet mich die außergerichtliche Aufforderung (Schritt 2)?

Für die außergerichtliche Aufforderung (Schritt 2) fallen Anwaltsgebühren an, welche wir für dich bei den Täter*innen geltend machen. Wir wollen, dass die Hater*innen zahlen – nicht du. Deshalb lassen wir uns deinen Erstattungsanspruch  von dir abtreten.

Wir verlangen jedoch vorab einen Eigenanteil von 25 € von dir, um eine gewisse Ernsthaftigkeit sicherzustellen: Wir denken, wenn dir das zu teuer ist, braucht es auch keine anwaltliche Tätigkeit.

Wieviel kostet mich ein Klageverfahren (Schritt 3)?

Für Zivilklagen fallen leider nicht unerhebliche Gebühren an: Die Gerichte wollen Gerichtsgebühren und auch für die Anwälte fallen die gesetzlichen Gebühren an, die zu unterschreiten uns gesetzlich verboten ist.

Vor einem Klageverfahren klären wir dich daher immer über das Kostenrisiko auf und werden nur tätig, wenn du es wirklich willst – damit es keine bösen Überraschungen gibt.

 

 

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